Ab 03.04.2022 entfällt die Maskenpflicht in den Kita ’s . Wir freuen uns, das Lächeln wieder zu sehen. Die Zutrittsbeschränkungen bleiben bestehen. Damit gilt weiterhin 3G für Personen, welche sich länger als 15 Minuten in der Einrichtung aufhalten. Für Elternabendende etc. gilt die Handlungsempfehlung sowie Aushänge in den Einrichtungen. Es gilt weiterhin, dass nach Zutritt in die Einrichtung die Hände zu desinfizieren sind bzw. das Hände gewaschen werden müssen. Bitte beachten Sie die Regelungen in den Kitas zu Hygienevorschriften.
Maskenpflicht entfällt – Testung an Schulen läuft nur noch bis zu den Osterferien